Über die Platt­form „Frag­Den­Staat“ kön­nen Bür­ger den Behör­den im Rah­men ihrer Infor­ma­ti­ons­frei­heits­rech­te Anfra­gen stel­len. Ein Bür­ger frag­te den Lan­des­be­auf­trag­ten für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit Baden-Württemberg nach den Fra­gen­ka­ta­lo­gen in Bezug auf die Prü­fung zur Umset­zung und Ein­hal­tung des Daten­schutz­rechts, die aktu­ell bei Daten­schutz­ver­fah­ren ver­wen­det wer­den. Die Auf­sichts­be­hör­de über­sand­te dar­auf­hin einen Fra­ge­bo­gen zur Video­über­wa­chung. Die Fra­ge und die Ant­wort fin­den Sie hier.

In unse­rem Bei­trag „Video­über­wa­chung durch nicht öffent­li­che Stel­len“ hat­ten wir bereits abs­trakt die recht­li­chen Anfor­de­run­gen an den Betrieb einer Video­über­wa­chungs­maß­nah­me erläutert.

Der Fra­ge­bo­gen ver­schafft anhand sei­ner 15 Fra­gen einen guten Über­blick dar­über, wor­auf es einer Auf­sichts­be­hör­de beim Betrieb eines Video­über­wa­chungs­sys­tems im kon­kre­ten Fall ankommt. Ver­ant­wort­li­che kön­nen mit Hil­fe des Fra­ge­bo­gens einen Selbst­check durch­füh­ren und somit bes­ser beur­tei­len, ob der Ein­satz ihres Video­über­wa­chungs­sys­tems daten­schutz­kon­form ist. Der voll­stän­di­ge Fra­ge­bo­gen steht Ihnen hier zum Down­load bereit.

Natür­lich eig­net sich der Fra­ge­bo­gen auch bes­tens dafür, um zu schau­en, ob man über­haupt in der Lage wäre, eine Anfra­ge der Auf­sichts­be­hör­de in Bezug auf die Video­über­wa­chung aus­rei­chend beant­wor­ten zu können.

Der Fra­ge­bo­gen soll die Auf­sichts­be­hör­de in die Situa­ti­on hin­ein­ver­set­zen, sich mög­lichst genau ein Bild über die Gege­ben­hei­ten des Ein­sat­zes der Video­über­wa­chungs­an­la­gen zu ver­schaf­fen, um im Anschluss einen daten­schutz­kon­for­men Ein­satz beur­tei­len zu können.

So ver­wun­dert es nicht, dass der Fra­gen­ka­ta­log, bevor er auf die ordent­li­che Umset­zung der DSGVO ein­geht (Fra­gen 8 bis 15), zunächst ein­mal Infor­ma­tio­nen über die tech­ni­schen Rah­men­be­din­gun­gen abfragt:

  1. Trifft es zu, dass Sie eine Video­über­wa­chungs­an­la­ge instal­liert haben und betrei­ben? Falls eine Anla­ge von einer ande­ren Per­son oder Orga­ni­sa­ti­on (Unter­neh­men, Betrieb, Ver­ein o. Ä.) betrie­ben wird, tei­len Sie uns deren Name und Anschrift mit. 
  2. Wie vie­le Kame­ras sind in Betrieb? 
  3. Wo sind die ein­zel­nen Kame­ras instal­liert und wel­che räum­li­chen Berei­che wer­den mit ihnen jeweils beob­ach­tet? Bit­te legen Sie dazu eine Skiz­ze und Fotos der Ört­lich­keit (Bil­der der Kame­ras in ihrem Umfeld) sowie für jede ein­zel­ne Kame­ra einen zuor­den­ba­res Bild­schirm­fo­to (Screen­shot, Bild­schirm­ko­pie, foto­ähn­li­che Abbil­dung der aktu­el­len gra­fi­schen Wie­der­ga­be des Kame­ra) des Erfas­sungs­be­reichs der Kame­ra vor, damit nach­voll­zo­gen wer­den kann, was die Kame­ras abbil­den. Bit­te geben Sie dabei auch an, ob Arbeits­plät­ze (Wel­che Art von Arbeits­plät­zen? Kurz­zei­tig genutz­te oder dau­er­haft genutz­te Arbeits­plät­ze?) von der Kame­ra erfasst werden. 
  4. Nen­nen Sie bit­te die genaue Bezeich­nung der ver­wen­de­ten Kame­ra­mo­del­le. Geben Sie auch Infor­ma­tio­nen zu ggf. ein­ge­setz­ten Funk­tio­nen wie Zoom, Schwenk­bar­keit und Audio­über­tra­gung. Legen Sie Ihrer Stel­lung­nah­me Dar­stel­lun­gen der Her­stel­ler (tech­ni­scher Auf­bau, Daten­blät­ter, Doku­men­ta­tio­nen) der Kame­ras bei. 
  5. Geben Sie für jede Kame­ra an, ob die Erfas­sung dau­er­haft erfolgt oder nur wäh­rend bestimm­ter Zeit­räu­me (z. B. an allen Werk­ta­gen von 22 Uhr bis mor­gens 4 Uhr) oder durch bestimm­te Ereig­nis­se (z. B. beweg­tes Objekt im Erfas­sungs­be­reich) aus­ge­löst wird. In letz­te­rem Fal­le tei­len Sie uns bit­te mit, ob und wie groß die Vor- und Nach­lauf­zei­ten für die Spei­che­rung der Auf­nah­men ein­ge­stellt sind. 
  6. Wer­den die Auf­nah­men der Kame­ras auf einen/mehrere Überwachungsmonitor/e über­tra­gen? Wenn ja, wer beob­ach­tet diese(n) Monitor(e)? Kann/können der/die Monitor(e) nur von Berech­tig­ten ein­ge­se­hen wer­den? Legen Sie uns bit­te eine Skiz­ze des Stand­orts des Über­wa­chungs­mo­ni­tors vor oder ein Bild des Standorts. 
  7. Wer­den die Auf­nah­men (oder ggf. wel­che Auf­nah­men) gespei­chert und in wel­cher Form (z. B. auf Magnet­band oder in einem elek­tro­ni­schen Spei­cher, als Video­se­quenz oder Ein­zel­bil­der)? Wenn ja, wo wer­den die Auf­zeich­nun­gen gespei­chert, wer hat unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen Zugriff?

Der Fra­ge­bo­gen zeigt ein­mal mehr, wie wich­tig die sorg­fäl­ti­ge Pla­nung der Video­über­wa­chung, die tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Umset­zung als auch die ordent­li­che Doku­men­ta­ti­on ist. Ver­ant­wort­li­chen, die die Instal­la­ti­on einer Video­über­wa­chung pla­nen, emp­feh­len wir des­halb eine umfas­sen­de Doku­men­ta­ti­on, wel­che vor allem den tech­ni­schen Auf­bau, Daten­blät­ter und Lage­plä­ne inkl. ein­ge­zeich­ne­tem Erfas­sungs­be­reich und Screen­shot beinhal­tet. Ver­ant­wort­li­che, die bereits Gebäu­de­tei­le per Video­ka­me­ra über­wa­chen, emp­feh­len wir, die Fra­gen im Rah­men eines Selbst­checks durch­zu­ar­bei­ten und zu beur­tei­len, ob die Anfor­de­run­gen der Auf­sichts­be­hör­de erfüllt sind.

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