Medienberichten zufolge, soll der US Konzern gegen die Berliner Datenschutzbeauftragte vorgehen, weil diese vor der Nutzung seiner Videokonferenzen Tools gewarnt hatte.
“Ob die Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde diesem Verlangen nachgeht, bleibt abzuwarten. Spannend und interessant ist jedenfalls, dass der Leitfaden auf der Website der Berliner Datenschutzbeauftragten zurzeit nicht mehr aufgerufen werden kann. Ob hier wohl nicht schon gerade nachgebessert wird?” – Markus Spöhr
Spätestens seit Corona haben Videokonferenzsysteme, wie Microsoft Teams, Skype oder auch Zoom, erheblich an Bedeutung gewonnen. Über die richtige Auswahl des Videokonferenzsystems und auch deren datenschutzkonformen Nutzung hatten wir zuletzt berichtet.
Die Berliner Datenschutzaufsicht hatte einen behördlichen Leitfaden zur „Durchführung von Videokonferenzen während der Kontaktbeschränkungen” veröffentlicht, indem unter anderem davor gewarnt wurde, Kommunikationstools wie Zoom einzusetzen. Auf der Liste datenschutzrechtlich bedenklicher Tools landeten auch die Dienste Skype und Teams. Für Microsoft ging das ein Schritt zu weit, weshalb das Unternehmen nun mit einer Abmahnung gegen die Berliner Datenschutzaufsicht vorgegangen ist. In dem Schreiben fordere Microsoft die Aufsichtsbehörde dazu auf „unrichtige Aussagen so schnell wie technisch möglich zu entfernen und zurückzunehmen”.
Laut Microsoft ist neben einem finanziellen Schaden auch der Ruf des Unternehmens gefährdet. Mehrere Annahmen seitens der Aufsichtsbehörde seien faktisch oder rechtlich unzutreffend.
Zum Beispiel enthält die Leitlinie die Warnung, dass „Videokonferenzen das Risiko bergen, unbefugt, auch im Auftrag von Dritten, mitgehört und aufgezeichnet zu werden“. Einige Zeilen weiter werden sodann die Dienste von Microsoft exemplarisch genannt. Microsoft sieht sich aber hier zu Unrecht mit diesem Vorwurf in Verbindung gebracht. Die Formulierung sei zu allgemein und könne nicht einfach auf Microsoft übertragen werden. Des Weiteren vermittle die Leitlinie die Ansicht, dass die Tools von Microsoft nicht mit der DSGVO konform seien und auch strafrechtlich bedenklich seien. Hierfür soll es aber keine Hinweise geben. Zumal Teams und Skype in einem Test der Stiftung Warentest mit guten Noten auf Platz 1 und 2 landeten. Zwar hatten beide Dienste Defizite in Ihren Datenschutzerklärungen. Jedoch konnten Sie insbesondere in Bezug auf die Datensicherheit und Datensparsamkeit eindeutig mit den Noten „sehr gut“ und „gut“ punkten.
Letztlich wird auch kritisiert, dass Microsoft vor der Veröffentlichung des Leitfadens nicht angehört wurde und somit auch keine Stellung bezüglich der Vorwürfe nehmen konnte. Die Abmahnung enthält die Aufforderung, die nach Ansicht von Microsoft unrichtigen Aussagen in dem behördlichen Leitfaden zu Videokonferenzsystemen zurückzunehmen.
Ob die Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde diesem Verlangen nachgeht, bleibt abzuwarten. Spannend und interessant ist jedenfalls, dass der Leitfaden auf der Website der Berliner Datenschutzbeauftragten zurzeit nicht mehr aufgerufen werden kann (18.05.2020). Ob hier wohl nicht schon gerade nachgebessert wird?
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