Medi­en­be­rich­ten zufol­ge, soll der US Kon­zern gegen die Ber­li­ner Daten­schutz­be­auf­trag­te vor­ge­hen, weil die­se vor der Nut­zung sei­ner Video­kon­fe­ren­zen Tools gewarnt hatte.

 

Ob die Ber­li­ner Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­de die­sem Ver­lan­gen nach­geht, bleibt abzu­war­ten. Span­nend und inter­es­sant ist jeden­falls, dass der Leit­fa­den auf der Web­site der Ber­li­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ten zur­zeit nicht mehr auf­ge­ru­fen wer­den kann. Ob hier wohl nicht schon gera­de nach­ge­bes­sert wird?” – Mar­kus Spöhr

Spä­tes­tens seit Coro­na haben Video­kon­fe­renz­sys­te­me, wie Micro­soft Teams, Sky­pe oder auch Zoom, erheb­lich an Bedeu­tung gewon­nen. Über die rich­ti­ge Aus­wahl des Video­kon­fe­renz­sys­tems und auch deren daten­schutz­kon­for­men Nut­zung hat­ten wir zuletzt berichtet.

Die Ber­li­ner Daten­schutz­auf­sicht hat­te einen behörd­li­chen Leit­fa­den zur „Durch­füh­rung von Video­kon­fe­ren­zen wäh­rend der Kon­takt­be­schrän­kun­gen” ver­öf­fent­licht, indem unter ande­rem davor gewarnt wur­de, Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tools wie Zoom ein­zu­set­zen. Auf der Lis­te daten­schutz­recht­lich bedenk­li­cher Tools lan­de­ten auch die Diens­te Sky­pe und Teams. Für Micro­soft ging das ein Schritt zu weit, wes­halb das Unter­neh­men nun mit einer Abmah­nung gegen die Ber­li­ner Daten­schutz­auf­sicht vor­ge­gan­gen ist. In dem Schrei­ben for­de­re Micro­soft die Auf­sichts­be­hör­de dazu auf „unrich­ti­ge Aus­sa­gen so schnell wie tech­nisch mög­lich zu ent­fer­nen und zurückzunehmen”.

Laut Micro­soft ist neben einem finan­zi­el­len Scha­den auch der Ruf des Unter­neh­mens gefähr­det. Meh­re­re Annah­men sei­tens der Auf­sichts­be­hör­de sei­en fak­tisch oder recht­lich unzutreffend.

Zum Bei­spiel ent­hält die Leit­li­nie die War­nung, dass „Video­kon­fe­ren­zen das Risi­ko ber­gen, unbe­fugt, auch im Auf­trag von Drit­ten, mit­ge­hört und auf­ge­zeich­net zu wer­den“. Eini­ge Zei­len wei­ter wer­den sodann die Diens­te von Micro­soft exem­pla­risch genannt. Micro­soft sieht sich aber hier zu Unrecht mit die­sem Vor­wurf in Ver­bin­dung gebracht. Die For­mu­lie­rung sei zu all­ge­mein und kön­ne nicht ein­fach auf Micro­soft über­tra­gen wer­den. Des Wei­te­ren ver­mitt­le die Leit­li­nie die Ansicht, dass die Tools von Micro­soft nicht mit der DSGVO kon­form sei­en und auch straf­recht­lich bedenk­lich sei­en. Hier­für soll es aber kei­ne Hin­wei­se geben. Zumal Teams und Sky­pe in einem Test der Stif­tung Waren­test mit guten Noten auf Platz 1 und 2 lan­de­ten. Zwar hat­ten bei­de Diens­te Defi­zi­te in Ihren Daten­schutz­er­klä­run­gen. Jedoch konn­ten Sie ins­be­son­de­re in Bezug auf die Daten­si­cher­heit und Daten­spar­sam­keit ein­deu­tig mit den Noten „sehr gut“ und „gut“ punkten.

Letzt­lich wird auch kri­ti­siert, dass Micro­soft vor der Ver­öf­fent­li­chung des Leit­fa­dens nicht ange­hört wur­de und somit auch kei­ne Stel­lung bezüg­lich der Vor­wür­fe neh­men konn­te. Die Abmah­nung ent­hält die Auf­for­de­rung, die nach Ansicht von Micro­soft unrich­ti­gen Aus­sa­gen in dem behörd­li­chen Leit­fa­den zu Video­kon­fe­renz­sys­te­men zurückzunehmen.

Ob die Ber­li­ner Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­de die­sem Ver­lan­gen nach­geht, bleibt abzu­war­ten. Span­nend und inter­es­sant ist jeden­falls, dass der Leit­fa­den auf der Web­site der Ber­li­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ten zur­zeit nicht mehr auf­ge­ru­fen wer­den kann (18.05.2020). Ob hier wohl nicht schon gera­de nach­ge­bes­sert wird?

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