Apple star­te­te Ende Juli 2019 mit der Auf­zeich­nung von Straßen- und Haus­auf­nah­men in Deutsch­land. Hier­für nutzt Apple Fahr­zeu­ge, die mit Kame­ras und Sen­so­ren aus­ge­stat­tet sind. Das Pro­jekt dürf­te an die Ver­mes­sungs­fahr­ten von Goog­le erin­nern, bei denen die Goog­le Autos vor eini­gen Jah­ren auf den Stra­ßen Deutsch­lands unter­wegs waren, um für den Dienst Goog­le Street View aus­rei­chend Daten zu sam­meln. Das von Apple geplan­te Pen­dant zu Street View nennt sich Look Around, wird aller­dings nach Anga­ben von Apple zunächst nicht für User in Deutsch­land zur Ver­fü­gung ste­hen. Ob Apple die Auf­zeich­nun­gen zur Ver­bes­se­rung des Kar­ten­ma­te­ri­als bei Apple Maps nutzt oder es tat­säch­lich in naher Zukunft zum Ein­satz des Diens­tes Apple Look Around kom­men wird, kann dahin­ste­hen. Eine Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten im Sin­ne der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) fin­det unab­hän­gig des kon­kre­ten Zwecks statt.

Soll­te hin­ge­gen der Ein­satz des 3D-Features beab­sich­tigt sein, müss­te Apple recht­zei­tig über den Ein­satz infor­mie­ren und aus­rei­chen­de Maß­nah­men zur daten­schutz­kon­for­men Aus­ge­stal­tung sowie geeig­ne­te Wider­spruchs­mög­lich­kei­ten vor­stel­len.” – Mar­kus Spöhr

Koope­ra­ti­on mit Aufsichtsbehörden

Feder­füh­ren­de Daten­schutz­auf­sicht in allen Belan­gen des Daten­schut­zes ist die Daten­schutz­auf­sicht in Irland. Betrof­fe­ne Per­so­nen in Deutsch­land, die ihre Rech­te aus der DSGVO gel­tend machen wol­len, wie etwa Daten­schutz­be­schwer­den, kön­nen die­se direkt an die Daten­schutz­auf­sicht in Irland schi­cken oder an das baye­ri­sche Lan­des­amt für Daten­schutz­auf­sicht (BayL­DA) rich­ten. Das BayL­DA ist für Apple die in Deutsch­land zustän­di­ge Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­de und lei­tet anfal­len­de Beschwer­den an die Auf­sicht in Irland wei­ter. Apple ist Anfang des Jah­res an das BayL­DA her­an­ge­tre­ten, um ein Kon­zept zur daten­schutz­freund­li­chen Aus­ge­stal­tung der Erfas­sung der Daten vor­zu­stel­len. Daten­schutz­recht­li­che Beden­ken, die zu auf­sicht­li­chen Tätig­kei­ten füh­ren, bestehen laut Anga­ben des BayL­DA vor­erst nicht.

Daten­schutz und Datensicherheit 

Die zur Ver­mes­sung ein­ge­setz­te Fahr­zeug­flot­te ist neben Sen­so­ren und Kame­ras mit Com­pu­tern aus­ge­stat­tet. Die Ver­mes­sungs­da­ten wer­den unmit­tel­bar nach Erhe­bung mit einem star­ken Ver­schlüs­se­lungs­ver­fah­ren im Auto ver­schlüs­selt und auf Fest­plat­ten gespei­chert. Die Ent­schlüs­se­lung und Wei­ter­ver­ar­bei­tung fin­det erst wie­der bei Apple in den USA statt. Eine Wei­ter­ga­be der Daten sol­le nicht erfolgen.

Da es bei der Ver­mes­sung der Stra­ßen unver­meid­lich zu Auf­nah­men von Häu­sern, Autos inklu­si­ve KfZ-Kennzeichen und Per­so­nen kom­men wird, sol­len nach Anga­ben von Apple bei Per­so­nen die Gesich­ter und bei Autos die Kenn­zei­chen ver­pi­xelt wer­den („Blur­ring“).

Wie bereits erwähnt, beab­sich­tigt Apple mit den Daten vor­ran­gig das eige­ne Kar­ten­ma­te­ri­al zu ver­bes­sern und nicht das Pro­dukt „Look-Around“ mit 3D Dar­stel­lun­gen der Auf­nah­men in Deutsch­land aus­zu­rol­len. Soll­te hin­ge­gen der Ein­satz des 3D-Features beab­sich­tigt sein, müss­te Apple recht­zei­tig über den Ein­satz infor­mie­ren und aus­rei­chen­de Maß­nah­men zur daten­schutz­kon­for­men Aus­ge­stal­tung sowie geeig­ne­te Wider­spruchs­mög­lich­kei­ten vorstellen.

Wider­spruch und wei­te­re Rech­te gegen die Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten

Betrof­fe­nen Per­so­nen steht nach der DSGVO ein umfas­sen­des Recht auf Infor­ma­ti­on über die Art und Zwe­cke der Daten­ver­ar­bei­tung zu und kön­nen der Ver­ar­bei­tung ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wider­spre­chen. Zum Bei­spiel könn­te man der unver­pi­xel­ten Dar­stel­lung der eige­nen Haus­front widersprechen.

Der Wider­spruch ist an die von Apple ange­ge­be­ne Emailadresse:

mapsimagecollection@apple.com

oder per Brief an die fol­gen­de Anschrift:

Apple Dis­tri­bu­ti­on International
Data Pro­tec­tion Officer
Hol­lyhill Indus­tri­al Estate
Cork
Irland

 zu rich­ten.

Dar­über hin­aus bie­tet der Thü­rin­ger Lan­des­be­auf­trag­te für den Daten­schutz und die Infor­ma­ti­ons­frei­heit ein Mus­ter­for­mu­lar „Antrag auf Unter­las­sung der Daten­ver­ar­bei­tung – Antrag auf Daten­lö­schung“ kos­ten­los zum Down­load an. Den Antrag fin­den sie HIER. Sofern Ihrem Anlie­gen (zum Bei­spiel die Ableh­nung des Lösch­an­trags) nicht nach­ge­gan­gen wird, kön­nen alle Beschwer­den aus Deutsch­land an das zustän­di­ge BayL­DA gerich­tet werden.

Ver­mes­sung auch im Land­kreis Kon­stanz und Raum Bodensee

Eine voll­stän­di­ge Lis­te aller Orte, die von Apple ver­mes­sen wer­den, fin­den Sie HIER. Der BayL­DA stellt die­se Lis­te mit einem Fil­ter und einer ver­ein­fach­ten Such­funk­ti­on zur Ver­fü­gung. Die Lis­te mit Such­funk­ti­on fin­den Sie HIER. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kön­nen am Schutz ihrer Daten gezielt mit­wir­ken, indem sie sich dar­über infor­mie­ren, wann Apple in Ihrer Stadt/Region unter­wegs sein wird und ent­spre­chend in die­sem Zeit­raum PKWs sowie ande­re per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten aus dem Auf­nah­me­aus­schnitt ent­fer­nen. Die Kame­ra­fahr­ten für den Land­kreis Kon­stanz fin­den im Zeit­raum vom 21.09.2019 bis 30.09.2019 statt.

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Datenschutz am Bodensee