Nachdem bereits im April diesen Jahres in einem Pilotprojekt der Sofortnachrichten-Dienst Threema Work Education gestaffelt an die Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ausgerollt wurde, erhielt der Instant Messenger Ende September 2020 den Zuschlag als erster Baustein der Digitalen Bildungsplattform des Landes Baden-Württemberg und wird inzwischen von mehr als 20.000 Lehrkräfte in Baden-Württemberg genutzt.
“Mit der Entscheidung für Threema Work beendet das Kultusministerium Baden-Württemberg die Unsicherheit an vielen Schulen, wie in der immer stärker geforderte »digitalen Kommunikation« die Aspekte der Datensicherheit und des Datenschutzes gewährleistet werden können.” – Matthias Herkert
Mit Threema Work steht den Lehrkräften an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg ein Ende-zu-Ende-verschlüsselter Messenger für eine schnelle und niederschwellige dienstlichen Kommunikation sowie für verschlüsselte Audio- und Videotelefonie und den Dateiversand zur Verfügung.
Der Instant Messenger kann in der Threema Work Variante als App auf Smartphones, Tablets und als Threema Web über einen Web-Client auf Desktop-Geräten genutzt werden. Threema Work vollständig kompatibel mit der eigenständigen Threema App, sodass beiden Apps gleichzeitig auf einem Smartphone oder Tablet genutzt werden können.
Threema in der Kommunikation zwischen Lehrkraft und Schülern
Während der Instant Messenger grundsätzlich für die dienstliche Kommunikation und den Austausch der Lehrkräfte untereinander und mit den Schulleitungen projektiert war, weißt das Kultusministerium Baden-Württemberg ausdrücklich auch darauf hin, dass Threema Work unter der Voraussetzung einer geeigneten Vereinbarung zwischen Lehrkraft und Schülern sowie dem nachweislichen Einverständnis der Erziehungsberechtigten auch für diese Kommunikation genutzt werden könne (HIER geht es zur Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg). Gerade in diesen Fällen dürfte sich die Kompatibilität mit der Threema App für die weitere Verbreitung des Dienstes nochmals bewähren.
Threema punktet beim Datenschutz
Der Sofortnachrichten-Dienst der Schweizerischen Threema GmbH setzt bereits seit vielen Jahren auf eine sichere und datenschutzrechtlich unbedenkliche Kommunikation. Neben der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aller Nachrichten, Gruppenchats, Medien, Dateien, Sprachanrufe und Statusmeldungen und der Möglichkeit der anonymen Nutzung ohne Anknüpfung an eine Telefonnummer oder E‑Mailadresse, werden E‑Mail-Adressen und Telefonnummern aus dem Adressbuch des Benutzers nur nach ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung gehasht und TLS-gesichert an die Server des Anbieters im Großraum Zürich übertragen, um die Liste der übereinstimmenden IDs zu ermitteln und anschließend unverzüglich wieder gelöscht. Auch ist das Auslesen des Adressbuches zu keinem Zeitpunkt Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes.
LfDI Baden-Württemberg bezeichnet Threema als »Gute Entscheidung«
Dr. Stefan Brink, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat vor diesem Hintergrund bereits Ende April 2020 im Rahmen der Pilotphase des Sofortnachrichten-Dienst die Entscheidung des Kultusministerium Baden-Württemberg die Entscheidung für Threema Work Education ausdrücklich befürwortet. Mit dem Dienst und dessen Bereitstellung werde demonstriert, »dass es einen Kompromiss zwischen der kurzfristigen Bereitstellung digitaler Lösungen […] und dem Schutz der Daten aller Beteiligten« gebe (HIER geht es zur Pressemitteilung auf der Homepage des Landesbeauftragte BaWü). Der LfDI betonte ausdrücklich, dass die Wahl des Messengerdienstes zeige, dass man den marktbeherrschenden US-Anbietern bessere europäische Lösungen entgegensetzen könne, die »unsere Werte wie den Datenschutz aktiv unterstützen«.
Threema wird Open Source
Mit der Ankündigung des Herstellers, den Quellcode der Threema-Apps vollständig offenzulegen und so reproduzierbare Builds (vollständige Vertrauensketten) zu ermöglichen, kommt die Threema GmbH inzwischen auch den häufigen Forderungen aus Datenschutzkreisen nach. Die Offenlegung wird es zukünftig möglich machen, die Sicherheit und Funktionsweise von Threema zu überprüfen und zu verifizieren und damit die Verbreitung des Messengers nochmals unterstützen.
Fazit
Mit der Entscheidung für den Instant Messenger Threema Work beendet das Kultusministerium Baden-Württemberg die spätestens seit dem zweiten Quartal 2020 herrschende Unsicherheit an sehr vielen Schulen, wie in der immer stärker geforderte »digitalen Kommunikation« die Aspekte der Datensicherheit und des Datenschutzes gewährleistet werden können.
Die hohe Akzeptanz des Messengers bei den Lehrkräften während der Pilotphase und die praktisch einheitlich sehr gute Beurteilung durch Aufsichtsbehörden und Datenschutzaufsichten wird zu einer raschen Verbreitung der Threema App und Threema Work App über die Grenzen des Bildungseinrichtungen hinweg führen. Unternehmen und Einrichtungen, bei denen die Entscheidung zur Einführung eines Sofortnachrichten-Dienst noch nicht getroffen wurde oder bei denen diese gerade ansteht, dürften der Blick auf die digitale Bildungsplattform des Landes Baden-Württemberg damit einen wichtigen Fingerzeig geben.
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