Nach­dem bereits im April die­sen Jah­res in einem Pilot­pro­jekt der Sofortnachrichten-Dienst Three­ma Work Edu­ca­ti­on gestaf­felt an die Lehr­kräf­te an öffent­li­chen Schu­len aus­ge­rollt wur­de, erhielt der Instant Mes­sen­ger Ende Sep­tem­ber 2020 den Zuschlag als ers­ter Bau­stein der Digi­ta­len Bil­dungs­platt­form des Lan­des Baden-Württemberg und wird inzwi­schen von mehr als 20.000 Lehr­kräf­te in Baden-Württemberg genutzt.

Mit der Ent­schei­dung für Three­ma Work been­det das Kul­tus­mi­nis­te­ri­um Baden-Württemberg die Unsi­cher­heit an vie­len Schu­len, wie in der immer stär­ker gefor­der­te »digi­ta­len Kom­mu­ni­ka­ti­on« die Aspek­te der Daten­si­cher­heit und des Daten­schut­zes gewähr­leis­tet wer­den kön­nen.” – Mat­thi­as Herkert

Mit Three­ma Work steht den Lehr­kräf­ten an öffent­li­chen Schu­len in Baden-Württemberg ein Ende-zu-Ende-verschlüsselter Mes­sen­ger für eine schnel­le und nie­der­schwel­li­ge dienst­li­chen Kom­mu­ni­ka­ti­on sowie für ver­schlüs­sel­te Audio- und Video­te­le­fo­nie und den Datei­ver­sand zur Verfügung.

Der Instant Mes­sen­ger kann in der Three­ma Work Vari­an­te als App auf Smart­phones, Tablets und als Three­ma Web über einen Web-Client auf Desktop-Geräten genutzt wer­den. Three­ma Work voll­stän­dig kom­pa­ti­bel mit der eigen­stän­di­gen Three­ma App, sodass bei­den Apps gleich­zei­tig auf einem Smart­phone oder Tablet genutzt wer­den können.

Three­ma in der Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Lehr­kraft und Schülern 

Wäh­rend der Instant Mes­sen­ger grund­sätz­lich für die dienst­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on und den Aus­tausch der Lehr­kräf­te unter­ein­an­der und mit den Schul­lei­tun­gen pro­jek­tiert war, weißt das Kul­tus­mi­nis­te­ri­um Baden-Württemberg aus­drück­lich auch dar­auf hin, dass Three­ma Work unter der Vor­aus­set­zung einer geeig­ne­ten Ver­ein­ba­rung zwi­schen Lehr­kraft und Schü­lern sowie dem nach­weis­li­chen Ein­ver­ständ­nis der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten auch für die­se Kom­mu­ni­ka­ti­on genutzt wer­den kön­ne (HIER geht es zur Pres­se­mit­tei­lung des Lan­des Baden-Württemberg). Gera­de in die­sen Fäl­len dürf­te sich die Kom­pa­ti­bi­li­tät mit der Three­ma App für die wei­te­re Ver­brei­tung des Diens­tes noch­mals bewähren.

Three­ma punk­tet beim Datenschutz

Der Sofortnachrichten-Dienst der Schwei­ze­ri­schen Three­ma GmbH setzt bereits seit vie­len Jah­ren auf eine siche­re und daten­schutz­recht­lich unbe­denk­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on. Neben der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aller Nach­rich­ten, Grup­pen­chats, Medi­en, Datei­en, Sprach­an­ru­fe und Sta­tus­mel­dun­gen und der Mög­lich­keit der anony­men Nut­zung ohne Anknüp­fung an eine Tele­fon­num­mer oder E‑Mailadresse, wer­den E‑Mail-Adressen und Tele­fon­num­mern aus dem Adress­buch des Benut­zers nur nach aus­drück­li­cher, vor­he­ri­ger Zustim­mung gehasht und TLS-gesichert an die Ser­ver des Anbie­ters im Groß­raum Zürich über­tra­gen, um die Lis­te der über­ein­stim­men­den IDs zu ermit­teln und anschlie­ßend unver­züg­lich wie­der gelöscht. Auch ist das Aus­le­sen des Adress­bu­ches zu kei­nem Zeit­punkt Vor­aus­set­zung für die Nut­zung des Dienstes.

LfDI Baden-Württemberg bezeich­net Three­ma als »Gute Entscheidung«

Dr. Ste­fan Brink, der Lan­des­be­auf­trag­te für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit Baden-Württemberg hat vor die­sem Hin­ter­grund bereits Ende April 2020 im Rah­men der Pilot­pha­se des Sofortnachrichten-Dienst die Ent­schei­dung des Kul­tus­mi­nis­te­ri­um Baden-Württemberg die Ent­schei­dung für Three­ma Work Edu­ca­ti­on aus­drück­lich befür­wor­tet. Mit dem Dienst und des­sen Bereit­stel­lung wer­de demons­triert, »dass es einen Kom­pro­miss zwi­schen der kurz­fris­ti­gen Bereit­stel­lung digi­ta­ler Lösun­gen […] und dem Schutz der Daten aller Betei­lig­ten« gebe (HIER geht es zur Pres­se­mit­tei­lung auf der Home­page des Lan­des­be­auf­trag­te BaWü). Der LfDI beton­te aus­drück­lich, dass die Wahl des Mes­sen­ger­diens­tes zei­ge, dass man den markt­be­herr­schen­den US-Anbietern bes­se­re euro­päi­sche Lösun­gen ent­ge­gen­set­zen kön­ne, die »unse­re Wer­te wie den Daten­schutz aktiv unterstützen«.

Three­ma wird Open Source

Mit der Ankün­di­gung des Her­stel­lers, den  Quell­code der Threema-Apps voll­stän­dig offen­zu­le­gen und so repro­du­zier­ba­re Builds (voll­stän­di­ge Ver­trau­ens­ket­ten) zu ermög­li­chen, kommt die Three­ma GmbH inzwi­schen auch den häu­fi­gen For­de­run­gen aus Daten­schutz­krei­sen nach. Die Offen­le­gung wird es zukünf­tig mög­lich machen, die Sicher­heit und Funk­ti­ons­wei­se von Three­ma zu über­prü­fen und zu veri­fi­zie­ren und damit die Ver­brei­tung des Mes­sen­gers noch­mals unterstützen.

Fazit

Mit der Ent­schei­dung für den Instant Mes­sen­ger Three­ma Work been­det das Kul­tus­mi­nis­te­ri­um Baden-Württemberg die spä­tes­tens seit dem zwei­ten Quar­tal 2020 herr­schen­de Unsi­cher­heit an sehr vie­len Schu­len, wie in der immer stär­ker gefor­der­te »digi­ta­len Kom­mu­ni­ka­ti­on« die Aspek­te der Daten­si­cher­heit und des Daten­schut­zes gewähr­leis­tet wer­den können.

Die hohe Akzep­tanz des Mes­sen­gers bei den Lehr­kräf­ten wäh­rend der Pilot­pha­se und die prak­tisch ein­heit­lich sehr gute Beur­tei­lung durch Auf­sichts­be­hör­den und Daten­schutz­auf­sich­ten wird zu einer raschen Ver­brei­tung der Three­ma App  und Three­ma Work App über die Gren­zen des Bil­dungs­ein­rich­tun­gen hin­weg füh­ren. Unter­neh­men und Ein­rich­tun­gen, bei denen die Ent­schei­dung zur Ein­füh­rung eines Sofortnachrichten-Dienst noch nicht getrof­fen wur­de oder bei denen die­se gera­de ansteht,  dürf­ten der Blick auf die digi­ta­le Bil­dungs­platt­form des Lan­des Baden-Württemberg damit einen wich­ti­gen Fin­ger­zeig geben.

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Autor des Artikels:

Matthias Herkert

Leiter Fachbereich Consulting und externer Datenschutzbeauftragter