Teilnahmebedingungen Gewinnspiel
reichert & reichert 

 

Das Gewinn­spiel steht in kei­ner Ver­bin­dung zu Face­book und wird in kei­ner Wei­se von Face­book gespon­sert, unter­stützt oder orga­ni­siert. Der Emp­fän­ger der vom Teil­neh­mer bereit­ge­stell­ten Daten und Infor­ma­tio­nen ist nicht Face­book, son­dern rei­chert & reichert.

1. Ver­an­stal­ter des Gewinn­spiels ist rei­chert & reichert.

2. Das Gewinn­spiel star­tet zum 21. März 2023. Der Teil­nah­me­schluss ist der 29. März 2023 um 12 Uhr.

3. Der Gewinn ist ein Osterkranz.

4. Die Teil­nah­me erfolgt per Kom­men­tar auf Face­book oder als neu­er Fol­lower mit Kom­men­tar auf der Instagram-Plattform.

5. Meh­re­re Anmel­dun­gen der sel­ben Per­son wird als eine Teil­nah­me gewer­tet. Es gilt sowohl die Teil­nah­me auf Insta­gram, als auch die Teil­nah­me auf Facebook.

6. Anmel­dun­gen, die gegen deut­sches Recht oder die Teil­nah­me­be­din­gun­gen ver­sto­ßen, wer­den nach Kennt­nis­nah­me ohne Ankün­di­gung ent­fernt. Der Teil­neh­mer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen.

7. Der Gewin­ner wird unmit­tel­bar nach Teil­nah­me­schluss per Zufalls­prin­zip ermit­telt und über die Facebook/Instagram Kom­men­tar­funk­ti­on des Facebook/Instagram Posts oder via pri­va­ter Facebook/Instagram Nach­richt informiert. 

8. Der Teil­neh­mer ist damit ein­ver­stan­den, dass sein Name im Fal­le eines Gewinns im Kom­men­tar­be­reich des Bei­trags öffent­lich genannt wird. Ein Gewin­ner muss sich zeit­nah bei rei­chert & rei­chert via pri­va­ter Nach­richt oder Mail zurück­mel­den. Mel­det sich ein Gewin­ner nicht, wird der Gewinn erneut unter allen Teil­neh­men­den neu verlost.

9. Alle per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den für die Gewin­ner­er­mit­te­lung und Über­ga­be des Gewinns verwendet.

10. rei­chert &reichert behält sich das Recht vor, das Gewinn­spiel zu jedem Zeit­punkt abzu­bre­chen oder zu beenden.

11. Sach­ge­win­ne wer­den nicht in bar aus­ge­zahlt und sind vom Umtausch aus­ge­schlos­sen. Sach­ge­win­ne wer­den der Gewinner*in pos­ta­lisch zuge­sen­det oder zur Abho­lung bereit gestellt.

12. Der Rechts­weg ist aus­ge­schlos­sen. Es gilt deut­sches Recht. Soll­ten ein­zel­ne Teil­nah­me­be­din­gun­gen ungül­tig sein oder wer­den, bleibt die Gül­tig­keit der übri­gen Teil­nah­me­be­din­gun­gen hier­von unberührt.