Vermieter und Hausverwalter haben gegenüber Mietern eine Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO

Die sowohl im Rahmen eines Mietverhältnisses als auch der Anbahnung eines Mietsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten fallen unter den Anwendungsbereich der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Vermieter und Hausverwalter sollten deshalb bei ihrer Arbeit die Vorschriften über den Datenschutz berücksichtigen. "Geschäftliche Tätigkeiten eines privaten Vermieters unterfallen somit dem Anwendungsbereich, unabhängig von der [...]