Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten empfiehlt zusätzliche Angaben im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) am 24. Mai 2018 tritt am 01. März 2019 die inzwischen von einer Expertenkommission des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) ausgearbeitete Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO) in Kraft*. „Mit im Gepäck“ hat die neue Durchführungsverordnung eine Empfehlung zur Erweiterung des Verzeichnisses von [...]