Neue Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO)

Bereits am 19. November 2018 hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands eine Zurchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO) beschlossen, welche die bislang über § 57 Abs. 5 KDG fortgeltende Durchführungsverordnung der Anordnung über den Kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO)  ersetzen wird. "Wesentliche Basis der Konzeptentwicklung ist hierbei [...]