Abmahnung wegen unzureichender Datenschutzerklärung
Ist die fehlende oder unzureichende Datenschutzerklärung ein Wettbewerbsverstoß? "Um es auf den Punkt zu bringen: Dem Beschluss zufolge sieht das Landgericht Würzburg in dem Datenschutzverstoß einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß." – Markus Spöhr Mit dieser umstrittenen Frage beschäftigten sich Unternehmen schon zu Zeiten des alten Bundesdatenschutzgesetzes. [...]