Zum 1. Geburts­tag der DSGVO wol­le man wis­sen, wie es um den Daten­schutz bei den baden-württembergischen Kom­mu­nen bestellt ist, so Ste­fan Brink, der Lan­des­be­auf­trag­te für den Daten­schutz und die Informationsfreiheit.

Offen­sicht­lich scheint hin­ge­gen, dass immer noch sehr viel Unsi­cher­heit in den Kom­mu­nen herrscht und die Nach­fra­ge nach Unter­stüt­zung unge­bro­chen hoch ist.” – Eileen Binder

Mit ins­ge­samt 50 Fra­gen zu ver­schie­de­nen Aspek­ten des Daten­schut­zes wird die Umfra­ge rein online­ba­siert durch­ge­führt. Aspek­te des Daten­schut­zes sind u.a. Stand und Mei­nung zu The­ma Ein­wil­li­gun­gen, Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis, Infor­ma­ti­ons­pflich­ten und Digi­ta­li­sie­rung. Die Kom­mu­nen haben dabei die Mög­lich­keit, ihre Ant­wor­ten unkom­men­tiert über Check­bo­xen abzu­ge­ben oder optio­nal wei­te­re Aus­füh­run­gen in Text­form zu machen. Ins­ge­samt wer­den für das Aus­fül­len des Fra­ge­bo­gens 90 Minu­ten ver­an­schlagt. Die Umfra­ge läuft noch bis zum 1. Juli 2019, bis dahin soll­ten alle Kom­mu­nen den Fra­ge­bo­gen aus­ge­füllt abge­sen­det haben.

Ob das Ergeb­nis der Umfra­ge (nach­tei­li­ge) Aus­wir­kun­gen auf Kom­mu­nen haben kann, ob ein­zel­ne Kom­mu­nen mit Prü­fun­gen rech­nen müs­sen, ob aus den Ergeb­nis­sen wei­te­re Schlüs­se als der aktu­el­le Stand zur Umset­zung geschlos­sen wer­den und ob das Ergeb­nis ver­öf­fent­lich wer­den wird, beant­wor­tet die Pres­se­mit­tei­lung des LfDI Dr. Ste­fan Brink nicht.

Offen­sicht­lich scheint hin­ge­gen, dass immer noch sehr viel Unsi­cher­heit in den Kom­mu­nen herrscht und die Nach­fra­ge nach Unter­stüt­zung unge­bro­chen hoch ist. Vie­le inter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te sind mit der Umset­zung der DSGVO neben Ihrer eigent­li­chen Tätig­keit mehr als aus­ge­las­tet. Wäh­rend die Zuläs­sig­keit der Ver­ar­bei­tun­gen durch Geset­ze recht ein­fach zu begrün­den ist, ist die Flut an For­mu­la­ren und Anträ­gen, die daten­schutz­recht­lich geprüft und ange­passt wer­den müs­sen, im Ver­gleich zu Wirt­schafts­un­ter­neh­men über­durch­schnitt­lich hoch. In vie­len Fäl­len scheint es jedoch bereits an grund­le­gen­den Fra­gen zu schei­tern: Ist die Gemein­de Ver­ant­wort­li­cher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO? Wel­ches Daten­schutz­ge­setz ist anwend­bar (DSGVO, BDSG oder LDSG)?

Eine viel­ver­spre­chen­de Aus­sicht für alle Kom­mu­nen ent­hält die Press­mit­tei­lung jedoch: Die Ergeb­nis­se der Umfra­ge wer­den auch in eine Hand­rei­chung ein­flie­ßen, die bei der Umset­zung des Daten­schut­zes hilft und Ende des Jah­res 2019 den öffent­li­chen Stel­len im Land zur Ver­fü­gung gestellt wird.

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Autorin des Artikels:

Eileen Binder

Wirtschaftsjuristin LL.B. & Beraterin im Datenschutz