Zum 1. Geburtstag der DSGVO wolle man wissen, wie es um den Datenschutz bei den baden-württembergischen Kommunen bestellt ist, so Stefan Brink, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
“Offensichtlich scheint hingegen, dass immer noch sehr viel Unsicherheit in den Kommunen herrscht und die Nachfrage nach Unterstützung ungebrochen hoch ist.” – Eileen Binder
Mit insgesamt 50 Fragen zu verschiedenen Aspekten des Datenschutzes wird die Umfrage rein onlinebasiert durchgeführt. Aspekte des Datenschutzes sind u.a. Stand und Meinung zu Thema Einwilligungen, Verarbeitungsverzeichnis, Informationspflichten und Digitalisierung. Die Kommunen haben dabei die Möglichkeit, ihre Antworten unkommentiert über Checkboxen abzugeben oder optional weitere Ausführungen in Textform zu machen. Insgesamt werden für das Ausfüllen des Fragebogens 90 Minuten veranschlagt. Die Umfrage läuft noch bis zum 1. Juli 2019, bis dahin sollten alle Kommunen den Fragebogen ausgefüllt abgesendet haben.
Ob das Ergebnis der Umfrage (nachteilige) Auswirkungen auf Kommunen haben kann, ob einzelne Kommunen mit Prüfungen rechnen müssen, ob aus den Ergebnissen weitere Schlüsse als der aktuelle Stand zur Umsetzung geschlossen werden und ob das Ergebnis veröffentlich werden wird, beantwortet die Pressemitteilung des LfDI Dr. Stefan Brink nicht.
Offensichtlich scheint hingegen, dass immer noch sehr viel Unsicherheit in den Kommunen herrscht und die Nachfrage nach Unterstützung ungebrochen hoch ist. Viele interne Datenschutzbeauftragte sind mit der Umsetzung der DSGVO neben Ihrer eigentlichen Tätigkeit mehr als ausgelastet. Während die Zulässigkeit der Verarbeitungen durch Gesetze recht einfach zu begründen ist, ist die Flut an Formularen und Anträgen, die datenschutzrechtlich geprüft und angepasst werden müssen, im Vergleich zu Wirtschaftsunternehmen überdurchschnittlich hoch. In vielen Fällen scheint es jedoch bereits an grundlegenden Fragen zu scheitern: Ist die Gemeinde Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO? Welches Datenschutzgesetz ist anwendbar (DSGVO, BDSG oder LDSG)?
Eine vielversprechende Aussicht für alle Kommunen enthält die Pressmitteilung jedoch: Die Ergebnisse der Umfrage werden auch in eine Handreichung einfließen, die bei der Umsetzung des Datenschutzes hilft und Ende des Jahres 2019 den öffentlichen Stellen im Land zur Verfügung gestellt wird.
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