Zugriff auf E‑Mail-Postfächer ehemaliger Beschäftigter ist oft zulässig
Der Beschäftigte hat das Unternehmen verlassen – sein E-Mail-Postfach ist noch aktiv. In der Praxis stellt sich dann häufig die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen auf das E-Mail-Postfach ausgeschiedener Beschäftigter zugegriffen werden darf. In welchen Fällen ein Zugriff auf das Postfach datenschutzrechtlich unbedenklich ist, hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht nun nochmals aufgezeigt. [...]