Nicht ein­mal neun­zehn Mona­te nach in Kraft tre­ten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um mit dem BMF-Schreiben vom 05. Novem­ber 2019 bereits die gesetz­lich gefor­der­ten Anpas­sun­gen an zahl­rei­chen Vor­dru­cken zur Erfül­lung des Infor­ma­ti­ons­pflich­ten nach der DSGVO bekannt.

 

Die aktu­ell bekannt­ge­ge­be­nen Anpas­sun­gen berück­sich­ti­gen 17 Vor­druck­mus­ter aus dem Bereich der Umsatz­steu­er. Nach Erör­te­run­gen mit den obers­ten Finanz­be­hör­den der Län­der wur­de in den betrof­fe­nen Vor­druck­mus­tern zur Erfül­lung der Anfor­de­run­gen der Arti­kel 13, 14 DSGVO ein Daten­schutz­hin­weis zur Infor­ma­ti­on über die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in der Steu­er­ver­wal­tung, über die Rech­te nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über die Ansprech­part­ner in Daten­schutz­fra­gen aufgenommen.

Mit weni­gen Aus­nah­men nutzt das Minis­te­ri­um in allen Anpas­sun­gen einen stan­dar­di­sier­ten Hin­weis­text, der im Sin­ne einer vor­ge­la­ger­ten Daten­schutz­in­for­ma­ti­on sehr all­ge­mein infor­miert und dem Betrof­fe­nen für wei­te­re Infor­ma­tio­nen auf einen Inter­net­link oder das für den Betrof­fe­nen zustän­di­ge Finanz­amt verweist.

Zitat aus der »Beschei­ni­gung über die Ein­tra­gung als Steu­er­pflich­ti­ger (Unter­neh­mer)«:

Daten­schutz­hin­weis: Infor­ma­tio­nen über die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in der Steu­er­ver­wal­tung und über Ihre Rech­te nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprech­part­ner in Daten­schutz­fra­gen ent­neh­men Sie bit­te dem all­ge­mei­nen Infor­ma­ti­ons­schrei­ben der Finanz­ver­wal­tung. Die­ses Infor­ma­ti­ons­schrei­ben fin­den Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Daten­schutz“) oder erhal­ten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Kon­se­quent ste­hen die Infor­ma­tio­nen in zwei­spra­chi­gen Vor­dru­cken auch in eng­li­scher Spra­che zur Ver­fü­gung, und erfüllt damit die wohl inzwi­schen herr­schen­de Mei­nung, dass  daten­schutz­recht­li­che Infor­ma­ti­on und Aus­kunfts­er­tei­lung in der Spra­che der adres­sier­ten Per­so­nen erfol­gen solle.

Die­se in den betrof­fe­nen Vor­druck­mus­tern umge­setz­te Erfül­lung des daten­schutz­recht­li­chen Trans­pa­renz­grund­sat­zes ver­liert sich indes bei Auf­su­chen des in den Doku­men­ten ange­zeig­ten Links zu den Daten­schutz­in­for­ma­tio­nen auf der Home­page des Bun­des­zen­tral­am­tes für Steu­ern (BZSt). Wäh­rend die dort ange­bo­te­nen Infor­ma­ti­ons­schrei­ben inhalt­lich aus­führ­lich und ver­ständ­lich über den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch das BZSt auf­klä­ren, geht bei der Suche nach dem im Ein­zel­fall rele­van­ten Doku­ment in einer Aus­wahl von über sech­zig Infor­ma­ti­ons­schrei­ben zum Daten­schutz die Über­sicht schnell verloren.

Fazit

Mit der nun erfolg­ten Anpas­sung zahl­rei­cher Vor­druck­mus­ter zur Erfül­lung der daten­schutz­recht­li­chen Trans­pa­renz­an­for­de­run­gen der Arti­kel 13, 14 DSGVO betont das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um sei­nen Anspruch an den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten. Dabei gelingt der Spa­gat zwi­schen einer über­sicht­li­chen und kom­pak­ten Infor­ma­ti­on auf der einen Sei­te und der voll­stän­di­gen Erfül­lung der Infor­ma­ti­ons­zie­le des Daten­schut­zes auf der ande­ren Sei­te, zum Teil auch wegen der Kom­ple­xi­tät der betrof­fe­nen steu­er­li­chen The­men, aus Sicht des Daten­schut­zes noch nicht optimal.

Der beschrit­te Weg, die Infor­ma­ti­ons­er­tei­lung bis auf den ein­zel­nen Vor­druck her­un­ter zu bre­chen und nicht über eine ein­ma­li­ge, zen­tra­le Infor­ma­ti­on des Betrof­fe­nen mit spä­te­rem Ver­weis auf die Befrei­ung von der (noch­ma­li­gen) Infor­ma­ti­ons­pflicht über Arti­kel 13 Abs. 4 DSGVO zu argu­men­tie­ren, weist indes in die rich­ti­ge Rich­tung und zeigt ein­mal mehr auf, dass gera­de auch in den Ämtern und Behör­den die Bemü­hun­gen um einen trans­pa­ren­ten Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sys­te­ma­tisch umge­setzt werden

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Autor des Artikels:

Matthias Herkert

Leiter Fachbereich Consulting und externer Datenschutzbeauftragter