DATENSCHUTZ IN VEREINEN.

Auch in Ver­ei­nen und Ver­bän­den sind seit dem 25. Mai 2018 die Vor­schrif­ten der Datenschutz-Grundverordnung bei der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten anzuwenden.

Wesent­li­che Aspek­te im Ver­eins­um­feld sind regel­mä­ßig die Erhe­bung und Spei­che­rung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten der Mit­glie­der, etwa zu Zwe­cken der Mit­ar­bei­ter­ver­wal­tung, der Umgang mit den Daten von Besu­chern, Zuschau­ern oder Teil­neh­mern an Wett­kämp­fen und Ver­an­stal­tun­gen, die Daten­ver­ar­bei­tung der Beschäf­tig­ten des Ver­eins und der Umgang mit Foto­gra­fien bei Ver­an­stal­tun­gen des Vereins.

Gera­de weil zu einem akti­ven und attrak­ti­ven Ver­eins­le­ben auch eine gewis­se »Publi­zi­tät« wie etwa der Druck von Ver­eins­zei­tun­gen, Ver­öf­fent­li­chun­gen im Inter­net, der Aus­tausch der Mit­glie­der über Social-Messenger-Dienste und Sozia­le Medi­en, die Daten­über­mitt­lung an Dach­ver­bän­de und ande­re Ver­ei­ne aber auch der Aus­tausch mit Spen­dern und Spon­so­ren gehö­ren, ist der Umfang der daten­schutz­re­le­van­ten The­men auf den ers­ten Blick für Vor­stän­de und Ver­ant­wort­li­che häu­fig sehr hoch. Wenn dann noch die Fra­ge nach dem Umgang mit Foto­gra­fien hin­zu­kommt, ist vie­len ehren­amt­li­chen Hel­fern der Spaß an einem Enga­ge­ment im Ver­ein nur noch schwer zu vermitteln.

In der Pra­xis zeigt sich, dass Ver­eins­vor­stän­de und Ver­ant­wort­li­che meist gut bera­ten sind, sich des The­mas Daten­schutz aktiv anzu­neh­men. The­men wie die Anpas­sung der Daten­schutz­er­klä­rung auf der Ver­eins­home­page und gege­be­nen­falls auf der Facebook-Fanpage des Ver­eins, die Infor­ma­ti­ons­pflicht des Art 13 DSGVO, die Infor­ma­ti­on der Mit­glie­der zum Umgang mit deren Daten und die Füh­rung eines Ver­zeich­nis­ses der Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten (Art. 30 DSGVO) sind, bei aller Indi­vi­dua­li­tät jedes Ver­eins, meist weni­ger Kom­plex als »befürch­tet« und las­sen sich, unter ande­rem über die zahl­rei­chen Hil­fe­stel­lun­gen der Auf­sichts­be­hör­den und gege­be­nen­falls unter­stützt durch exter­ne Umset­zungs­be­ra­tung, ohne zu gro­ßen Auf­wand realisieren.

Durch unse­re lang­jäh­ri­ge daten­schutz­recht­li­che Bera­tung von Ver­ei­nen und Ver­bän­den, ganz prak­tisch aber auch durch eige­ne Mit­glied­schaf­ten unse­rer Bera­te­rin­nen und Bera­ter in unter­schied­lichs­ten Ver­ei­nen, bie­ten wir unse­ren Man­dan­ten bewähr­te und sys­te­ma­ti­sche Lösungs­an­sät­ze, um auch in klei­ne­ren Ver­ei­nen die The­men rund um den Daten­schutz so auf­zu­bau­en, dass der Spaß am Enga­ge­ment und der Gemein­schaft im Ver­ein nicht ver­lo­ren geht.

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