DATENSCHUTZ FÜR KIRCHLICHE TRÄGER.
Mit Artikel 91 schafft die Datenschutz-Grundverordnung den Rahmen, um den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach den jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten genießen, zu wahren.
Von diesem Recht hat die Katholische Kirche mit dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und die Evangelische Kirche mit der Novellierung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD — 2018) gebrauch gemacht.
Sowohl die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands wie auch die Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands nutzten soweit die Möglichkeiten zur Schaffung eigenen Datenschutzrechts in dem von der DSGVO vorgegebenen Rahmen und brachten die frühere Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) sowie die Kirchengesetze über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD — 2013) gemäß Artikel 91 Absatz 1 DSGVO „in Einklang“ mit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung.
Im Anwendungsbereich der beiden kirchlichen Datenschutzgesetze ist die Anwendung der DSGVO ausgeschlossen, sodass bei der Umsetzung der Reglungen in den betroffenen Einrichtungen eine Orientierung an den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung zwar hilfreich sein kann, die zum Teil jedoch erheblichen Regelungsabweichungen der kirchlichen Datenschutzgesetze jedoch genaue Kenntnisse und Umsetzungserfahrungen im Datenschutzmanagement erfordert.
Unsere Kanzlei begleitet und berät seit vielen Jahren Einrichtungen, Werke, Caritasverbände und deren Untergliederungen, diakonische Dienste, Verbände, Stiftungen und Gemeinden bei der Umsetzung eines praxisnahen und gelebten Datenschutzes.
BEITRÄGE ZUM THEMA
Vor kurzem veröffentlicht
Die Haftung von Verantwortlichen, Gemeinsam Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern
Die Funktion als Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter ist für Unternehmen vor allem in Haftungssituationen rund um den Datenschutz von […]
Die Erstellung eines Löschkonzepts – das gilt es zu beachten!
In der DSGVO finden sich an einigen Stellen Verpflichtungen zur Löschung personenbezogener Daten. Darunter beispielsweise das Recht auf Löschung in Art. […]
Künstliche Intelligenz und Datenschutz – woran Verantwortliche im Unternehmen denken sollten
Laut dem statistischen Bundesamt nutzen Unternehmen Künstliche Intelligenz (KI) am häufigsten zur Spracherkennung, gefolgt von der Automatisierung von Arbeitsabläufen oder aber […]
AI-Act – ein Überblick
Der sog. Artificial Intelligence Act (AI-Act, KI-Gesetz) wurde am 13. März 2024 vom Europäischen Parlament beschlossen und am 21. Mai […]
Die Zulässigkeit digitaler Entgeltabrechnungen
Die Zulässigkeit digitaler Entgeltabrechnungen Es ist mittlerweile üblich, dass wir Rechnungen und Dokumente digital erhalten. Zu denken sind an Rechnungen […]
eAU: Neuerungen für Arbeitgeber
eAU: Neuerungen für Arbeitgeber Seit dem 01.01.2023 gilt für Arbeitgeber die Pflicht, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ihrer Beschäftigten digital abzurufen. Mit […]
UNSERE SCHWERPUNKTE
auf einen Blick
Newsletter
Wenig Zeit für regelmäßige Seitenbesuche?
Ein Mal monatlich die veröffentlichten Artikel per E‑Mail bekommen – hierzu einfach die Newsletteranmeldung ausfüllen und abschicken.
Newsletter abbestellen
Durch Eingabe Ihrer E‑Mail Adresse und einem Klick auf “Abbestellen” werden Sie aus der Abonnentenliste des Newsletters gestrichen.